Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der Harucon Ventures GmbH und ihren Auftraggebern.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Harucon Ventures GmbH, Mittelstraße 11, 40789 Monheim am Rhein (nachfolgend Harucon Ventures), und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Performance-Marketing-, Google-Ads- und Meta-Ads-Management sowie E-Commerce-Wachstumsberatung für D2C-Marken.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Harucon Ventures stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von Harucon Ventures sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet.
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Harucon Ventures oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungsänderungen
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Harucon Ventures ist berechtigt, im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs geeignete Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
Änderungen der vereinbarten Leistungen bedürfen der Textform und der Zustimmung beider Parteien. Dies gilt insbesondere für Anpassungen der Kampagnenstrategie, die sich aus Marktveränderungen, Plattform-Updates oder Performance-Daten ergeben.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt Harucon Ventures rechtzeitig und in dem für die Leistungserbringung erforderlichen Umfang die notwendigen Zugänge zu Werbekonten, Analytics-Konten und sonstigen relevanten Systemen zur Verfügung. Er stellt erforderliche Freigaben, Materialien, Daten und Informationen zeitnah bereit und benennt einen Ansprechpartner.
Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten von Harucon Ventures. Vereinbarte Fristen verschieben sich in diesem Fall entsprechend.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Harucon Ventures stellt die vereinbarte Vergütung in der Regel monatlich in Rechnung.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug netto zur Zahlung fällig. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist Harucon Ventures berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und die Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.
Externe Kosten, insbesondere Werbebudgets auf Plattformen wie Google Ads oder Meta Ads, trägt der Auftraggeber zusätzlich und gesondert, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
Verträge werden, sofern nicht anders vereinbart, mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten geschlossen und verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Mindest- oder Verlängerungslaufzeit gekündigt werden.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Harucon Ventures insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung mit der Zahlung fälliger Vergütung in Verzug bleibt.
§ 7 Haftung
Harucon Ventures erbringt ihre Leistungen nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie nach bestem fachlichen Wissen. Eine Garantie für bestimmte Werbeergebnisse, Umsätze, Konversionsraten oder einen bestimmten ROAS (Return on Ad Spend) wird nicht übernommen, da diese von zahlreichen Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von Harucon Ventures abhängen, etwa Plattform-Algorithmen, Marktumfeld, Wettbewerb und dem Angebot des Auftraggebers selbst.
Harucon Ventures haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen haftet Harucon Ventures nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zum Zweck der Vertragsdurchführung zu nutzen. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit Harucon Ventures im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten in Werbekonten oder sonstigen Systemen des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien hierzu einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
§ 10 Referenznennung
Harucon Ventures ist berechtigt, den Auftraggeber und die im Rahmen der Zusammenarbeit erzielten Ergebnisse in anonymisierter oder, nach vorheriger Abstimmung, namentlicher Form als Referenz oder Fallstudie zu Marketingzwecken zu nennen.
Der Auftraggeber kann dieser Nennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt eine weitere Nennung.
§ 11 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf.
Stand: September 2026